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   VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93   

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VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93 (https://dejure.org/1994,5815)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08.06.1994 - VerfGH 72/93 (https://dejure.org/1994,5815)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - VerfGH 72/93 (https://dejure.org/1994,5815)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 241.54

    Anwendbarkeit des Grundrechts auf Freiheit der Berufswahl auf einen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    "Die Einteilung der Kehrbezirke im einzelnen ist dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde überlassen (vgl. BVerwGE 6, S. 72, 76).

    Ein leistungsfähiger, wirtschaftlich in angemessenem Rahmen gesicherter Berufsstand ist eine beachtliche Voraussetzung für den Erhalt der Feuersicherheit (BVerwGE 6, S. 72, 76).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Dieses Verfahrensgrundrecht garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Verwaltungsgerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 263, 274).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    c) Soweit der Beschwerdeführer schließlich die Effektivität des Rechtsschutzes deswegen beeinträchtigt sieht, weil durch die Entscheidungen der Gerichte hinsichtlich der Eilanträge irreparable Tatsachen geschaffen worden seien, kann er sich auf Art. 71 Abs. 2 VvB beziehen, der den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten als Landesgrundrecht garantiert (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 51/93 -) und für diesen Teilbereich eine dem Art. 19 Abs. 4 GG inhaltsgleiche grundrechtliche Verbürgung effektiven Rechtsschutzes enthält.
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Soweit es demgegenüber um die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht und eine hierbei möglicherweise bewirkte Verfassungsverletzung dementsprechend durch die Entscheidungen der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden könnte, verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ).
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist die landesverfassungsrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs namentlich Art. 62 VvB zu entnehmen (vgl. Beschluß vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - JR 1993, 519).
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Angesprochen ist dabei der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB, der nicht lediglich eine der Regelung des Art. 3 Abs. 2 GG vergleichbare Vorschrift zur Gleichbehandlung der Geschlechter darstellt, sondern nach seinem sachlichen Regelungsgehalt die umfassende Gleichheitsgarantie für alle Menschen mit demselben Umfang wie Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt und damit auch das Willkürverbot enthält (vgl Beschluß v. 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92 -).
  • VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Art. 1 Abs. 3 VvB wiederholt nur die Bindung der Organe das Landes Berlin an die Grundrechte und an das Bundesrecht, ohne subjektive Rechte des Bundesrechts zusätzlich als landesverfassungsrechtliche Rechtspositionen einzuräumen (vgl. Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 -.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Soweit es demgegenüber um die Verletzung von Grundrechten gerade durch die Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geht und eine hierbei möglicherweise bewirkte Verfassungsverletzung dementsprechend durch die Entscheidungen der Gerichte in der Hauptsache auch nicht mehr ausgeräumt werden könnte, verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei um so stärker und darf um so weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 08.06.1994 - VerfGH 72/93
    Dies ist regelmäßig anzunehmen, soweit es um die Rüge von Grundrechtsverletzungen geht, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfach rechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und - § 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG - dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer u. unabwendbarer Nachteil entsteht (Beschluß vom 16. Dezember 1993, - VerfGH 104/93 -.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03
    15 Abs. 4 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 -).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 17.10.2006 - VerfGH 98/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

    aa) Art. 15 Abs. 4 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93).

    Aus dem Zweck der Rechtsschutzgarantie und dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich aber, dass der Rechtsschutzanspruch des Betroffenen um so stärker ist und um so weniger zurückstehen darf, je gewichtiger die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschlüsse vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - und 28. Mai 2004 - VerfGH 71/03, 71 A/03; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ; 69, 220 ).

  • VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 36/02
    15 Abs. 4 Satz 1 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - zu Art. 19 Abs. 4 GG vgl. BVerfGE 40, 272 ).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - für Art. 71 Abs. 2 VvB a.F.; zu Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfGE 35, 382 ).

  • VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 4/96

    Ablehnung einer vorläufigen ausländerrechtlichen Duldung nach AuslG § 55 Abs 2:

    Dies gilt jedoch nicht, soweit es um die Verletzung verfahrensrechtlicher Grundrechte durch die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz geht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ausgeräumt werden könnte (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1994 - VerfGH 72/93 - Umdruck S. 7 sowie zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381 ; 80, 40 ).
  • VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06

    Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde

    15 Abs. 4 Satz 1 VvB garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, gegen einen Akt der öffentlichen Gewalt die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; er begründet einen substanziellen Anspruch des Bürgers auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen eintreten, die den Rechtsschutz ins Leere laufen lassen (Beschluss vom 8. Juni 1994 - VerfGH 72/93 -).
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